Inhalt

Bauanzeige Zweifel-Müntener Rico und Stefanie

26. Mai 2017
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz).
BauherrschaftZweifel-Müntener Rico und Stefanie, Feldeggstrasse 9, 9470 Buchs
GrundeigentümerPolitische Gemeinde Buchs, St. Gallerstrasse 2, 9470 Buchs
ProjektverfasserZogg und Freuler, St. Gallerstrasse 25, 9470 Buchs
BauprojektNeubau Einfamilienhaus mit Garage
GrundstückNr. 3551
OrtPfirsichweg
BaugesuchsNr. 2017-334

Das Baugesuch liegt vom 26. Mai 2017 bis 8. Juni 2017 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

Fusszeile