Bauanzeige Lippuner Immobilien AG
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 f. des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Die Visiere sind gestellt.
Bauherrschaft | Lippuner Immobilien AG, Werdenstrasse 86, 9472 Grabs |
Grundeigentümer |
Parzelle Nr. 1752: |
Projektverfasser | Lippuner Immobilien AG, Werdenstrasse 86, 9472 Grabs |
Bauprojekt | Neubau Gewerbehaus Fegeren Etappe 1 |
Grundstück | Nr. 1752 / BR 30199 |
Ort | Langäulistrasse |
Baugesuchs Nr. | 2019-287 |
Der Teilstrassenplan „Erschliessung Fegeren“ und Erlass einer Sichtzone liegt gleichzeitig mit dem Baugesuch vom 13. August 2019 bis 11. September 2019 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 30 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Es kann keine Nachfrist gewährt werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.