Inhalt

Freiwillige öffentliche Grundstücksversteigerung

2. September 2019

Die Gantkommission der Politischen Gemeinde Buchs wird in Anwen­dung von Art. 189 des Ein­führungsgesetzes zum ZGB i.V.m. Art. 146 der Einführungsverordnung zum ZGB angewiesen, das nachbezeich­nete Grundstück von Han Rolf und Han Cong nach den Vorschriften von Art. 229 ff. OR öffentlich zu versteigern.

Ganttag und -zeit
Freitag, 4. Oktober 2019, 14.00 Uhr

Gantort
Restaurant Buchserhof, Grünaustrasse 2, 9470 Buchs

Gantobjekt
Grundstück Nr. 3‘305, Bachstrasse 8b, 9470 Buchs
Wohnhaus Vers.-Nr. 4‘454
248 m2, Gartenanlage (175 m2), Gebäude (73 m2)

Steigerungsbedingungen
Die genaue Grundstückbeschreibung sowie die Steigerungsbedingun­gen können beim Grund­buchamt Buchs eingesehen oder gegen eine Ge­bühr bezogen werden.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (SR 211.412.41; abgekürzt BewG) sowie die dazugehörende Ver­ordnung vom 1. Oktober 1984 (SR 211.412.411; abgekürzt BewV) ver­wiesen.

Ersteigerer, bei denen Gewissheit über die Bewil­ligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Perso­nen im Ausland besteht oder sich die Bewilligungspflicht ohne nähere Prüfung nicht ausschliessen lässt, müssen dem Gantleiter vor der Zu­schlagsertei­lung eine rechtskräftige Bewilligung oder eine rechtskräf­tige Feststellungsverfügung über die Nichtbewilligungspflicht vorlegen oder nachwei­sen, dass eine Ausnahme von der Bewilligungs­pflicht gegeben ist.

Personen, die als Stellvertreter in fremden Na­men, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Ver­tretereigen­schaften auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Han­delsge­sellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Han­delsregisterauszug vorzulegen.

Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Anzahlung von CHF 50‘000.- (Bankcheck, ausge­stellt an die Order der Stadt Buchs – keine Pri­vatchecks) zu leisten. Bei Nicht­erfüllung der Ver­steigerung durch den Ersteigerer steht davon ein Haftgeld von CHF 5‘000.- der Gantkommission zu.

Besichtigung des Steigerungsobjektes
Freitag, 13. September 2019, zwischen 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, nur gegen telefonische Voranmel­dung bis Donnerstag, 12. September 2019, 17.00 Uhr, bei der Stadt­kanzlei Buchs, Tel. 081 755 75 10

Besonderes
Im Falle der Nichtdurchführung der freiwilligen öffentlichen Versteige­rung können keine Ent­schädigungsansprüche geltend gemacht wer­den.

Gantkommission Buchs

Grundstücksversteigerung

Zugehörige Objekte

Name
Inserat (PDF, 122.65 kB) Download 0 Inserat

Fusszeile