Bauanzeige Cornelia und Stefan Rhyner
Bauherrschaft | Rhyner-Kaiser Stefan und Cornelia, Flösweg 9, 9470 Buchs |
Grundeigentümer | do. |
Projektverfasser | Stricker Werner, Flösweg 4, 9470 Buchs |
Bauvorhaben |
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Lage | Flösweg 9, Parzelle Nr. 788 |
Das Baugesuch liegt vom 29. Juni 2009 bis 13. Juli 2009 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.