Inhalt

Bauanzeige Cornelia und Stefan Rhyner

29. Juni 2009
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.
BauherrschaftRhyner-Kaiser Stefan und Cornelia, Flösweg 9, 9470 Buchs
Grundeigentümerdo.
ProjektverfasserStricker Werner, Flösweg 4, 9470 Buchs
Bauvorhaben
  • Anbau mit Sitzplatz
  • Aufbau Sonnenkollektoren
  • Biotop
LageFlösweg 9, Parzelle Nr. 788


Das Baugesuch liegt vom 29. Juni 2009 bis 13. Juli 2009 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

Fusszeile