Bauanzeige Erlenweg 9
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 138 f. des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Die Visiere sind gestellt.
Bauherrschaft |
Wehrli Marco und Pretzsch Christin, Erlengrund 1, 9470 Buchs SG |
Grundeigentümer |
Wehrli Marco und Pretzsch Christin, Erlengrund 1, 9470 Buchs SG |
Projektverfasser |
Wehrli Marco und Pretzsch Christin, Erlengrund 1, 9470 Buchs SG |
Bauprojekt |
Erweiterung Einfamilienhaus (Assek. Nr. 2194) |
Grundstück Nr. | |
Ort |
Erlenweg 9 |
Baugesuchs Nr. |
2020-141 |
Das Baugesuch liegt vom 26. Mai 2020 bis 8. Juni 2020 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 315) zur Einsicht auf.
Einsprachen:
Gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetztes (PBG) sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Stadtrat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.