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Bauanzeige Barbara und Desmond Ecker-Niederberger

10. August 2009
Bauanzeige im ordentlichen Verfahren gemäss den Bestimmungen von Art. 82 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz). Die Visiere sind gestellt.

BauherrschaftEcker-Niederberger Desmond und Barbara, Oberbühl 41, 9487 Gamprin-Bendern
GrundeigentümerEcker-Niederberger Barbara, Oberbühl 41, 9487 Gamprin-Bendern
ProjektverfasserDipl.-Ing. Angelika Köhmstedt, Englitzweg 3, DE-88147 Achberg
BauvorhabenNeubau Einfamilienhaus mit Doppelcarport
LageHaldenweg, Parzelle Nr. 2193


Das Baugesuch liegt vom 10. August 2009 bis 24. August 2009 auf der Bauverwaltung Buchs (Rathaus, 3. Obergeschoss, Büro Nr. 313) zur Einsicht auf.

Einsprachen:
Gemäss Art. 83 des kantonalen Baugesetzes sind Einsprachen schriftlich und mit Begründung innert der Auflagefrist von 14 Tagen dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartut. In der Einsprache ist anzugeben, ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einsprache oder um eine Einsprache nach Art. 684 ZGB (übermässige Einwirkung auf das Eigentum des Nachbarn) handelt, über die im öffentlichen Verfahren entschieden wird.

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