Parkgebühren öffentlich bewirtschaftete Parkplätze
Aufgrund der ausserordentlichen Situation rund um das Coronavirus verzichtet die Stadt Buchs seit März 2020 auf die Erhebung von Parkgebühren für die Benutzung von öffentlich bewirtschafteten Parkplätzen. Gemäss Beschluss des Stadtrates wurde diese Massnahme auf unbestimmte Zeit eingeführt, sollte aber jederzeit rückgängig gemacht werden können. Da die Wirtschaft langsam wieder in Gang kommt, sind auch freie Parkplätze wieder vermehrt gefragt, stehen aber für Kundinnen und Kunden der Geschäfte teilweise nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Dies deshalb, da Parkplätze oft sehr lange und nicht bestimmungsgemäss belegt sind. Vor diesem Hintergrund besteht Handlungsbedarf bzw. der weitere Verzicht auf Gebühreneinnahmen, die gemäss Budget unter normalen Umständen monatlich ca. CHF 43'000 betragen, erscheint nicht mehr sachgerecht. Ab Dienstag, 2. Juni 2020, mittags, werden deshalb wieder die regulären Parkgebühren erhoben, wobei die erste halbe Stunde Parkieren auf Kurzzeitparkplätzen – wie vor Einführung des Gebührenverzichtes – gratis ist.