Verkehrsanordnungen Hanflandstrasse 17
Hanflandstrasse 17, Areal 'bzb' (Grundstück Nr. 2653)
Vier reservierte Parkfelder für Gehbehinderte; angezeigt durch dir Signale 'Parkieren gestattet' (4.17) mit Zusatz-Piktogramm 'Gehbehinderte' (5.14) und gelb markierten Parkfeldern mit Piktogramm 'Gehbehinderte'
Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 173bis EG zum ZGB (sGS 911.1) folgende allgemeinverbindliche Besitzesschutzmassnahmen:
Hanflandstrasse 17, Areal 'bzb' (Änderung des Erlasses vom 24. November 2003)
Parkplatzzufahrten ab Hanflandstrasse und Brunnenstrasse 'Parkieren verboten' (2.50) mit Zusatz 'Privatareal / Mitarbeitende, Lernende, Kursteilnehmende und Besuchende 'bzb' auf bezeichneten Parkfeldern gestattet'
Zufahrt Gebäude Nr. 4082 ab Brunnenstrasse 'Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen' (2.01) mit Zusatz 'Privat'
Drei Parkfelder westlich Gebäude Nr. 3965 'Parkieren verboten' (2.50) mit Zusatz 'Privat / Mensa / Hausdienst'
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen (Frist bis 26. Oktober 2009) Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Moosbruggstrasse 11, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eingenes schutzwüridges Interesse dartut (Art. 45 VRP).