Abmeldung
Sie verlassen die Stadt Buchs? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach Wegzug bei der Stadtverwaltung Buchs abmelden (und sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden).
Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz kann die Abmeldung der wegziehenden Person(en) entweder online oder mittels persönlicher Vorsprache bei den Einwohnerdiensten, Rathaus 1. Stock, erfolgen. Bei einem Wegzug ins Ausland oder einer Abmeldung des Nebenwohnsitzes (Wochenaufenthalt) ist zwingend die Abmeldung mittels persönlicher Vorsprache erforderlich.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 081 755 75 20 | einwohneramt@buchs-sg.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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