Gastgewerbepatent für einen Anlass
Das Gastgewerbepatent für einen Anlass wird erteilt, wenn
- der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist und für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet;
- der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 081 755 75 10 | stadtkanzlei@buchs-sg.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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