Die amtliche Anzeige ist die behördliche Mitteilung einer privatrechtlichen Erklärung. Sie gibt dem Gesuchsteller einzig einen sicheren Beweis dafür, dass er dem Empfänger gegenüber die entsprechende Erklärung abgegeben hat. Ansonsten hat die amtliche Anzeige keine rechtliche Wirkung und ist deshalb auch nicht mit einem Rechtsmittel versehen. Der Stadtkanzlei kommt keine Überprüfungskompetenz zu, d. h. die Richtigkeit der privatrechtlichen Erklärung wird nicht hinterfragt.