Die eingetragene Partnerschaft bedeutet für die gleichgeschlechtlichen Partner eine Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft. Sie wird im Umgang mit privaten Institutionen und Behörden durch den Partnerschaftsausweis ausgewiesen.
Partnerschaftsausweise müssen beim Zivilstandsamt des Beurkundungsortes (nicht Wohn- oder Heimatort) bestellt werden.
Verfahren
Nach Eingang der Bestellung sendet Ihnen das Zivilstandsamt den gewünschten Partnerschaftsausweis per Post zu.
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