Ladenöffnung, Verlängerung Verkauf
Die Politische Gemeinde kann durch Bewilligung Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen. Insbesondere kann sie Verkaufsgeschäften pro Jahr maximal zwei Verlängerungen für spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen bewilligen
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 081 755 75 10 | stadtkanzlei@buchs-sg.ch |
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Ladenöffnung |