Inhalt

Ladenöffnung, Verlängerung Verkauf

Für Verkaufsgeschäfte gelten die ordentlichen Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag von 06.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag von 06.00 bis 17.00 Uhr.

Die Politische Gemeinde kann durch Bewilligung Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen. Insbesondere kann sie Verkaufsgeschäften pro Jahr maximal zwei Verlängerungen für spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen bewilligen

Aktionen

Zugehörige Objekte

Fusszeile