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Informationen für Hundehaltende

Hier finden Sie Informationen über An- und Abmeldung, Taxe und Mikrochip.

Hundekontrolle

Taxe Wer einen mehr als 3 Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz (sGS 456.1; abgekürzt HuG) melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Die politische Gemeinde e…

Taxe
Wer einen mehr als 3 Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz (sGS 456.1; abgekürzt HuG) melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Die politische Gemeinde erhebt vom Hundehalter eine jährliche Taxe. Keine Taxe wird erhoben für:

  • Blindenführ- und Behindertenhunde
  • Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;
  • Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden.

In Buchs beträgt die jährliche Hundetaxe pro Hund und Kalenderjahr CHF 120.

Mikrochip
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank ANIS (Animal Identity Service) registriert sein müssen. Die Bezahlung der Hundesteuer hat unabhängig davon weiterhin zu erfolgen.

Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.

Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein. Bei der Neulösung benötigen wir die Chip- oder Tatoo-Nummer.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes sind nach der Registrierung auch der Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, Tel. 0848 777 100, E-Mail info@amicus.ch, zu melden.


Das Bundesamt für Veterinärwesen führt unter www.bvet.admin.ch eine Liste mit den Hundetrainerinnen und Hundetrainern.

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