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Abstimmung / 2. Wahlgang Ständerat

Informationen

Datum
15. November 2015
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Stadtkanzlei
Beschreibung
Am 15. November 2015 findet der 2. Wahlgang des Ständerates statt. Ausserdem wird über vier kantonale Sachvorlagen abgestimmt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kantonale Vorlagen

XI. Nachtrag zum Steuergesetz

Angenommen
Beschreibung
Das Recht der direkten Bundessteuer sieht neu eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs vor. Denn nachdem im Februar 2014 die Bundesvorlage Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) – im Kanton St.Gallen mit einem Ja-Stimmenanteil von 57,8 Prozent – angenommen wurde, ändern sich auch die Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Gestützt auf das angepasste Bundesgesetz über die Harmonisierung steht es den Kantonen frei, eine dem Bundesrecht entsprechende Regelung im kantonalen Steuergesetz vorzusehen.
Das vom Kantonsrat beschlossene Entlastungsprogramm 2013 setzt sich aus verschiedenen dauerhaft wirkenden Massnahmen zusammen. Die notwendigen Gesetzesanpassungen wurden dem Kantonsrat in der Junisession 2014 und der Februarsession 2015 unterbreitet. Eine dieser Massnahmen ist die erwähnte Begrenzung des Fahrkostenabzugs. Im Steuergesetz sollen als Berufsauslagen nur noch die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis zum Betrag, der dem Preis eines Generalabonnements zweiter Klasse für Erwachsene für ein Jahr entspricht, abgezogen werden können. Diese Anpassung des Fahrkostenabzugs führt zu einer steuerlichen Gleichbehandlung der Pendlerinnen und Pendler mit dem öV und dem Privatauto sowie zugleich zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 13,2 Mio. Franken für den Kanton und von rund 14,8 Mio. Franken für die St.Galler Gemeinden.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 53,04 %
1'177
Nein-Stimmen 46,96 %
1'042
Stimmberechtigte
6'502
Stimmbeteiligung
34.9
Ebene
Kanton
Art
Fakultatives Referendum
Name
kant. Broschüre.pdf Download 0 kant. Broschüre.pdf
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Vll. Nachtrag zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht

Abgelehnt
Beschreibung
Seit 1996 erlässt die Regierung den kantonalen Richtplan. Angesichts der geänderten Bedeutung und Wirkung des Richtplans für und auf die kantonale Entwicklung erachtet es der Kantonsrat als angebracht, der Regierung und Verwaltung klare Vorgaben für die räumliche Entwicklung des Kantons zu machen. Mit dem am 25. Februar 2015 beschlossenen VII. Nachtrag zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) soll der Kantonsrat in Zukunft nicht nur die strategischen Grundlagen der Richtplanung beschliessen, sondern den Richtplan in Teilbereichen selber erlassen. Dadurch entsteht in Bezug auf den Erlass der Richtplanung eine geteilte Zuständigkeit zwischen Kantonsrat und Regierung. Der kantonale Richtplan bedarf der abschliessenden Genehmigung durch den Bundesrat.
Gegen die vom Kantonsrat erlassene Änderung des Baugesetzes wurde das Referendum «Stopp die Zerstörung der St.Galler Landschaft» ergriffen. Die Gegner befürchten, dass mit der geänderten Kompetenzordnung die Raumplanung unterwandert wird, obwohl die Sensibilisierung für das Thema Landschaftsschutz und Zersiedelung bei der Bevölkerung hoch sei und aufgrund des Abstimmungsresultats zur Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes die St.Galler Bevölkerung offensichtlich eine echte Raumplanung mit massvollem Landverbrauch will.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 39,13 %
855
Nein-Stimmen 60,87 %
1'330
Stimmberechtigte
6'502
Stimmbeteiligung
34.6
Ebene
Kanton
Art
Fakultatives Referendum
Name
kant. Broschüre.pdf Download 0 kant. Broschüre.pdf
Ergebnis_Kanton.pdf Download 1 Ergebnis_Kanton.pdf

Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag und die Gewährung eines Darlehens an die Sanierung und Erweiterung der Geriatrischen Klinik St.Gallen

Angenommen
Beschreibung
Die Geriatrische Klinik St.Gallen hat sich auf die Behandlung von meist mehrfach erkrankten älteren Personen spezialisiert. Sie bildet zusammen mit dem Alters- und Pflegeheim Bürgerspital und dem Seniorenwohnsitz Singenberg das Kompetenzzentrum Gesundheit und Alter der Ortsbürgergemeinde St.Gallen. Die Geriatrische Klinik St.Gallen stellt in der Spitalregion des Kantonsspitals St.Gallen die stationäre geriatrische Versorgung sicher und ist darüber hinaus das geriatrische Kompetenzzentrum des Kantons St.Gallen. Sie ist ein schweizweit anerkanntes Zentrum der Akutgeriatrie.
Das Gebäude der Geriatrischen Klinik wurde im Jahr 1980 erstellt und seither nicht mehr erneuert oder umfassend saniert. Die Geriatrische Klinik St. Gallen erhielt in der Vergangenheit keine grösseren Baubeiträge und weist deshalb heute einen erheblichen Investitionsnachholbedarf aus. Um den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten an Behandlung, Sicherheit und Hygiene zu genügen, den zunehmenden Bedarf an geriatrischen Leistungen (aufgrund der demographischen Entwicklung) zu decken und den Erfordernissen eines zeitgemässen Spitalbetriebs nachzukommen, muss die veraltete bauliche Infrastruktur saniert und der Betrieb erweitert werden.
Die Aufwendungen für die Erweiterung und Sanierung der Geriatrischen Klinik
St.Gallen belaufen sich auf rund 40 Mio. Franken. Gestützt auf Art. 23 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung soll der Geriatrischen Klinik St.Gallen ein Baubeitrag des Kantons im Umfang von 25 Mio. Franken ausgerichtet werden. Zusätzlich soll ihr ein kantonales Darlehen im Umfang von höchstens 15 Mio. Franken gewährt werden. Das Darlehen ist zu sichern, zu verzinsen und zurückzuzahlen. Abgesehen von der Rückzahlung von 15 Mio. Franken übernimmt die Geriatrische Klinik allfällige Mehrkosten des Bauvorhabens sowie die mit dem Projekt zusammenhängenden Kosten für Mobilien und medizintechnische Geräte.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 87,89 %
1'959
Nein-Stimmen 12,11 %
270
Stimmberechtigte
6'502
Stimmbeteiligung
34.9
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
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Gesetzesinitiative «Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle! (Prämienverbilligungsinitiative)»

Abgelehnt
Beschreibung
Die Initiative «Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle! (Prämienverbilligungsinitiative)» will den Kantonsbeitrag für die Prämienverbilligung deutlich erhöhen, weil die Krankenkassenprämien in den letzten Jahren stärker angestiegen sind als die Mittel für die ordentliche Prämienverbilligung. Aufgrund dieser Entwicklung hat zwischen 2001 und 2014 die Zahl der Personen, die eine ordentliche Prämienverbilligung erhalten, von 128'902 Personen auf 71'304 Personen abgenommen. Aus Sicht der Initianten werden Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mehr ausreichend entlastet.
Für die Prämienverbilligung werden ein Bundes- und ein Kantonsbeitrag eingesetzt. Der Kantonsbeitrag lag im Jahr 2014 bei 28,2 Prozent des Prämienverbilligungsvolumens (Bundes- und Kantonsbeitrag). Mit der Initiative soll der Kantonsbeitrag ab dem Jahr 2017 auf 48 Prozent des Volumens angehoben werden. Damit soll die Prämienbelastung der Haushalte wesentlich reduziert werden.
Bei Annahme der Initiative ist mit Mehrkosten für den Kanton von jährlich rund 79 Mio. Franken zu rechnen. Diese Mehrkosten müssten durch eine Erhöhung von rund 7 Steuerfussprozenten finanziert werden.
Die Regierung und der Kantonsrat lehnen die Initiative ab. Der Kantonsrat verzichtet darauf, dem Volk einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 42,03 %
965
Nein-Stimmen 57,97 %
1'331
Stimmberechtigte
6'502
Stimmbeteiligung
35.7
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
kant. Broschüre.pdf Download 0 kant. Broschüre.pdf
Ergebnis_Kanton.pdf Download 1 Ergebnis_Kanton.pdf

Eidgenössische Wahlen

2. Wahlgang Ständerat

Beschreibung

Weitere Informationen zu den Ständeratswahlen finden Sie hier.

Ergebnis

Stimmen haben erhalten:
Rechsteiner Paul1473
Müller Thomas829
Vereinzelte12
Anzahl Stimmberechtigte
6'502
Stimmbeteiligung
36.20
Ebene
Bund
Art
Legislative
Name
Ergebnis Ständerat.pdf Download 0 Ergebnis Ständerat.pdf

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