Mit diesem Gesuch können Sie eine Bewilligung zum Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken der Kategorie 2 und 3, (Feuerwerkskörper) beantragen.
Für den Verkauf und die temporäre Lagerung von Feuerwerkskörpern von weniger als 300 kg ist eine brandschutztechnische Beurteilung durch das Feuerschutzorgan der Stadt Buchs erforderlich. Für den Verkauf und die temporäre Lagerung von Feuerwerkskörpern von mehr als 300 kg ist eine brandschutztechnische Beurteilung durch die Gebäudeversicherung erforderlich.